Artikel: Nachweis der Befähigung
Die Verwaltungsvorschriften VV BAU und VV BAU-STE lassen den Einsatz von Bauüberwachern zu, die nicht Mitarbeiter der Eisenbahnen sind.
1. Nachweis der Befähigung als Bauüberwacher
In der Richtlinie 806 ist festgelegt, dass Dritte Bauüberwacher (nicht Mitarbeiter eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens der DB AG) einen Befähigungsausweis zur Legitimation für die Funktion als Bauüberwacher (Bauüberwacher Bahn oder Fachbauüberwacher) besitzen müssen.
Weiterhin müssen diese für ihre Tätigkeit als Bauüberwacher von den EdB bevollmächtigt werden.
Um eine Vollmacht ausstellen zu können ist dem Vollmachtgeber der Befähigungsausweis vorzulegen. Dieser prüft an Hand der Einträge im Befähigungsausweis, ob die Qualifikation des Bauüberwacher für die vorgesehen Aufgaben durch
- den Nachweis der Teilnahme am FIT (aktuelles Jahr),
- Eintrag der ggf. geforderten Zusatzqualifikation und
- den Nachweis der Tauglichkeit
gegeben ist.
Weiter wird geprüft, ob auf Grund von Verfehlungen bei der Tätigkeit als Bauüberwacher der Inhaber die Tätigkeit ausüben darf (es liegt keine temporäre Tätigkeitsuntersagung durch die Deutsche Bahn vor).
2. Erlangung des Befähigungsausweises Bauüberwacher
Die Anschrift der Fachstelle Bauüberwachung ist: DB Netz AG, Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1, 10115 Berlin.
2.1. Umtausch
Zum Umtausch der alten, ungültigen Befähigungsausweise (809.0301V04) wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Bauüberwachung der DB Netz AG.
2.2. Neuaustellung
Der Befähigungsausweis Bauüberwacher wird nach Muster der Ril 806.0000V04 durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB Netz AG ausgestellt.
Bitte beantragen Sie bis spätestens 3 Monate nach der mündlichen Prüfung/Feststellungsgespräch die Ausstellung des Befähigungsausweise nach Musterantrag per Post:
- Antrag mit Unternehmererklärung zur Übereinstimmung mit den Originalen (gilt nur für Arbeitnehmer)
- Passbild
Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ausweises gemäß Checkliste senden Sie bitte per Email an "BA_Bauueberwacher(at)deutschebahn.com". Diese Unterlagen werden ab dem 01.01.2024 in Papierform nicht mehr bearbeitet und zurück gesandt.
Selbständige/Freiberufler reichen alle Unterlagen per Post ein:
- Antragsschreiben
- ein Passbild (Größe 35 x 45 mm)
- Unterlagen gemäß Checkliste im Original oder beglaubigte Kopien
Ein ausfüllbarer Musterantrag und eine Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen ist im Downloadbereich zu finden.
2.3. Ausstellung Befähigungsausweis für "Tätigkeit unter Anleitung"
Bauüberwacher, die nach der mündlichen Prüfung noch nicht die notwendige Berufserfahrung zur Teilnahme am Feststellungsgespräch nachweisen können, dürfen nach den Regelungen der Ausbildungsrichtlininen 046.2751 ff Tätigkeiten eigenverantwortlich bzw. unter Anleitung ausüben. Für die "Tätigkeit unter Anleitung" wird durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB Netz AG ein Befähigungsausweis auf Antrag ausgestellt.
Ein ausfüllbarer Musterantrag und eine Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen ist im Downloadbereich zu finden.
2.4. Ablösung des Befähigungsausweises Bauüberwacher "Tätigkeit unter Anleitung"
Nach erfolgreich bestandenem Feststellungsgespräch ist die Anpassung des Befähigungsausweises bei der Fachstelle Bauüberwachung zu beantragen. Dazu sind
- ein formloser Antrag zur Umwandlung des Ausweises im Original
- "Bescheinigung über das Feststellungsgespräch" per Email
- die Blätter II -TuA- und III -Ausbildung- im Original
an die Fachstelle zwecks Austausch/Ergänzung zu senden.
Nach Eingang und Prüfung wird durch die Fachstelle Bauüberwachung das Blatt II -BÜB/FBÜ- neu ausgestellt und das Blatt III -Ausbildung- ergänzt und dem Antragsteller zurück gesandt.
2.5. Erweiterung der Befähigung für weitere Fachgewerke
Nach erfolgreich bestandener Prüfung/Feststellungsgespräch ist die Ergänzung des Befähigungsausweises bei der Fachstelle Bauüberwachung zu beantragen. Auch hier ist eine Zweistufigkeit ("Tätigkeit unter Anleitung"; siehe 2.3.) möglich.
Einzureichen sind:
- ein formloser Antrag zur Ergänzung des Ausweises im Original
- die Teilnahmebescheinigung der neuen Ausbildung per Email
- die "Prüfungsbescheinigung" bzw./und "Bescheinigung über das Feststellungsgespräch" per Email
- die Blätter II -BÜB/FBÜ- und III -Ausbildung- im Original
an die Fachstelle zwecks Anpassung/Ergänzung zu senden.
Nach Eingang und Prüfung werden durch die Fachstelle Bauüberwachung die Blätter II -BÜB/FBÜ- ergänzt/neu ausgestellt und die Blätter III -Ausbildung- ergänzt/neu ausgestellt und dem Antragsteller zurück gesandt.
2.6 Beantragung Befähigungsausweis Bauüberwacher bei schon länger als ein Jahr zurückliegender Prüfung/Feststellungsgespräch
Diese Beantragung hat wie unter 2.2. beschrieben zu erfolgen Zusätzlich sind die FIT-Teilnahmebescheinigungen der letzten Jahre (maximal 3 Jahre) mit einzureichen.
3. Bestellung Folgeseiten Befähigungsausweis Bauüberwacher
Für die Bestellung von Folgeseiten des Befähigungsausweis Bauüberwacher nutzen Sie bitte das im Downloadbereich abrufbare Bestellformular: Bestellformular-Folgeseite-Befaehigungsausweis-Bauueberwacher-Stand_06-2024
Bitte tragen Sie im Bestellformular, in den gelb markierten Zellen, die jeweils benötigten Daten ein. Im Anschluss speichern Sie die Datei ab und schicken diese im Original (Excel-Format) an folgende E-Mail-Adresse: BA_bauueberwacher(at)deutschebahn.com
Hinweis:
- Bestellungen von Folgeseite werden nur noch über den oben beschriebenen Bestellprozess angenommen.
- Sollten Sie mehr als 10 Folgeseiten benötigen, reichen Sie bitte die Datei mehrmals ein.
- Außer bei Mehrfachqualifikationen Bauüberwacher werden von den Folgeseiten nur noch je 1 Stück versandt.