Die Aufgaben der Bauüberwachung ergeben sich aus der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahnbundesamtes sowie Konzernregelwerken und Richtlinien der DB InfraGO Fahrweg.
Die minimalsten Anforderungen für die Qualifikation der Bauüberwacher bei den Eisenbahnen des Bundes sind in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den Verwaltungsvorschriften VV BAU bzw. VV BAU-STE des Eisenbahnbundessamtes (EBA) festgelegt.
Um den Bauüberwacher mit seinem Wissen auf dem Laufenden zu halten, erfolgt einmal jährlich eine Weiterbildung in Form einer „Fachlichen Information und Training“ (FIT).
An dieser Stelle werden in unregelmäßigen Zeitabständen Informationen zum Thema Bauüberwachung veröffentlicht
Die Verwaltungsvorschriften VV BAU und VV BAU-STE lassen den Einsatz von Bauüberwachern zu, die nicht Mitarbeiter der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind.
Der Vorgabeprozess Bauüberwachung ist durch alle Geschäftseinheiten/Geschäftsfelder des Ressorts Infrastruktur verbindlich anzuwenden.
Alle aktuellen Informationen der Fachstelle Bauüberwachung auf einem Blick zum Download.
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