Ausbildung zum Bauüberwacher

Artikel: Ausbildung zum Bauüberwacher

Die minimalsten Anforderungen für die Qualifikation der Bauüberwacher bei den Eisenbahnen des Bundes sind in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den Verwaltungsvorschriften VV BAU bzw. VV BAU-STE des Eisenbahnbundessamtes (EBA) festgelegt.

Die EBO, §§ 47, 48 und 54 definieren den Bauüberwacher als „Betriebsbeamten“.

Die VV BAU bzw. VV BAU-STE legen die Anforderungen an die Qualifikation des Bauüberwachers Bahn fest und regeln mögliche Abweichungen davon.

In den Ausbildungsrichtlinien der DB Netz AG (046.2751 ff) sind differenziert zu den einzelnen Qualifikationen der Zugang und die  Ausbildung zum Bauüberwacher Bahn bzw. zum Fachbauüberwacher festgelegt. Die Ausbildung zum Bauüberwacher ist an Mindestvoraussetzun­gen gebunden, diese können im Downloadbereich heruntergeladen werden. 

Jeder, der die Ausbildung zu einem Bauüberwacher beginnen möchte, muss die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen gegenüber der DB Netz AG, Fachstelle Bauüberwachung in einem formellen Verfahren nachweisen. In diesem Zusammenhang bitten wir, uns die einzureichenden Unterlagen vollständig (ausgefüllter Nachweis der Voraussetzungen einschl. Anlagen) und ausschließlich in digitaler Form zuzusenden. Unvollständige Anträge werden umgehend unbearbeitet zurück gesandt. Die dazu benötigten Vordrucke stellt ihnen einer der unten aufgeführten Bildungsträger zur Verfügung.

Die Ausbildung zum Bauüberwacher wird von mehreren zugelassenen Bildungsträgern ange­boten. Derzeit bilden folgende Bildungsträger zum Bauüberwacher aus:

  • DB Training, Learning & Consulting
  • Verband deutscher Eisenbahnfachschulen (VDEF)
  • DMB Deutsche Gesellschaft für Management in der Baupraxis mbH
  • TEX Rail Training-MEV
  • Ortolan GmbH

Eine Kurzübersicht über die Voraussetzung zur Ausbildung und einzureichenden Unterlagen ist im Downloadbereich zu finden.

Die Tätigkeit des Bauüberwachers erfordert eine besondere Eignung. Die DB Netz AG hat die Tätigkeit des Bauüberwachers in den Abschnitt (1), Punkt 1 der EBO §47 "Leitende oder Aufsichtführende in der Erhaltung der Bahnanlagen und im Betrieb der Bahn" zugeordnet. Diese Zuordnung ist u.a. bei der Eignungs-/Tauglichkeitsuntersuchung zu beachten.

Umweltfachliche Bauüberwachung

Bei vielen Baumaßnahmen ist die Kontrolle durch die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) im Planrechtsbeschluss festgeschrieben. Wer in der Umweltfachlichen Bauüberwachung tätig sein will, muss daher eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Nähere Informationen zur Qualifikation „Umweltfachlichen Bauüberwachung“ erhalten sie hier:

https://gruen.deutschebahn.com/de/dialog/umweltschulungen/bauueberwachung.

Hinweis: Einen allgemeinen Überblick zu aktuellen Schulungen im Umweltschutz bei der DB erhalten Sie hier: https://gruen.deutschebahn.com/de/dialog/umweltschulungen.