Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG
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Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG
Bauüberwachung der DB InfraGo Fahrweg
Die Aufgaben der Bauüberwachung ergeben sich aus der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahnbundesamtes sowie Konzernregelwerken und Richtlinien der DB InfraGO Fahrweg.
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Ausbildung zum Bauüberwacher
Die minimalsten Anforderungen für die Qualifikation der Bauüberwacher bei den Eisenbahnen des Bundes sind in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den Verwaltungsvorschriften VV BAU bzw. VV BAU-STE des Eisenbahnbundessamtes (EBA) festgelegt.
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Fachliche Information und Training (FIT)
Um den Bauüberwacher mit seinem Wissen auf dem Laufenden zu halten, erfolgt einmal jährlich eine Weiterbildung in Form einer „Fachlichen Information und Training“ (FIT).
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Informationen der Fachstelle Bauüberwachung
An dieser Stelle werden in unregelmäßigen Zeitabständen Informationen zum Thema Bauüberwachung veröffentlicht
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Nachweis der Befähigung
Die Verwaltungsvorschriften VV BAU und VV BAU-STE lassen den Einsatz von Bauüberwachern zu, die nicht Mitarbeiter der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind.
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Vorgabeprozess Bauüberwachung sowie eBTB VRI
Der Vorgabeprozess Bauüberwachung ist durch alle Geschäftseinheiten/Geschäftsfelder des Ressorts Infrastruktur verbindlich anzuwenden.
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Alles auf einen Blick - Downloadbereich
Alle aktuellen Informationen der Fachstelle Bauüberwachung auf einem Blick zum Download.
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